Themenbereich: Erben und Vererben
Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet ein Testament? Wer ist erbberechtigt? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Möchten Sie die Erbfolge individuell festlegen, können Sie dies mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrages tun (gewillkürte Erbfolge). Sie können Ihre Erbfolge grundsätzlich nach Ihren persönlichen Vorstellungen regeln und darüber hinaus gleichfalls Bestimmungen darüber treffen, was nach Ihrem Tode mit dem Eigentum geschehen soll. Diese sogenannte "Testierfreiheit" wird durch die Erbrechtsgarantie des Artikels 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes geschützt.
Sie können beispielsweise
Wenn Sie bestimmten Personen nur einzelne Gegenstände Ihres Vermögens zukommen lassen wollen, können Sie dies in einem Vermächtnis regeln. Ebenso ist es möglich, dass Sie Auflagen anordnen, die die Erben beachten müssen. Zur Verwaltung Ihres Nachlasses können Sie eine Testamentsvollstreckung bestimmen oder sogar eine Stiftung einrichten.
Ihre Testierfreiheit kann nur in ganz wenigen Punkten eingeschränkt werden:
Tipp: Wollen Sie sicher gehen, dass Ihre Verfügung von Todes wegen nach Ihrem Tod gefunden wird, ist eine amtliche Verwahrung empfehlenswert. Sämtliche erbfolgerelevanten Urkunden, die notariell beurkundet sind oder sich in gerichtlicher Verwahrung befinden, werden seit dem 1. Januar 2012 automatisch im elektronischen Zentralen Testamentsregister registriert. Die Bundesnotarkammer prüft als Registerbehörde in jedem Sterbefall automatisch, ob registrierte Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden vorhanden sind.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört