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Themenbereich: 2. Überführung

2.2. Überführung ins Ausland

Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland ist immer ein Leichenpass erforderlich und es sind auch die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten.

Hinweis: Informationen zur Überführung ins Ausland erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

Folgende Dokumente/Unterlagen müssen Sie mitführen:

  • Durchschrift der Todesbescheinigung mit dem entsprechenden Eintrag des Standesamtes oder die Genehmigung, dass die verstorbene Person schon vor der Beurkundung bestattet werden darf
  • bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod: die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters zur Bestattung
  • bei Überführung zum Zwecke der Feuerbestattung (falls ein natürlicher Tod vorliegt): eine Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat (zweite Leichenschau) sowie eine Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen
  • Leichenpass

Tipp: Sie können sich von einem Bestattungsunternehmen, das Erfahrungen in der Überführung von Verstorbenen in das Ausland besitzt und nachweisen kann, beraten lassen und dieses mit der Durchführung der Überführung beauftragen. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

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