Themenbereich: 2. Überführung
Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland ist immer ein Leichenpass erforderlich und es sind auch die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten.
Hinweis: Informationen zur Überführung ins Ausland erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Folgende Dokumente/Unterlagen müssen Sie mitführen:
Tipp: Sie können sich von einem Bestattungsunternehmen, das Erfahrungen in der Überführung von Verstorbenen in das Ausland besitzt und nachweisen kann, beraten lassen und dieses mit der Durchführung der Überführung beauftragen. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann 470 Einwohner hat