Themenbereich: 1. Grad der Behinderung
Als außergewöhnlich gehbehindert gelten Menschen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Zu diesem Personenkreis zählen besonders:
Hinweis: Mit dem Merkzeichen aG besteht nebeneinander Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung. Nach der Straßenverkehrsordnung werden Parkerleichterungen gewährt.
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)