Themenbereich: 2.2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie bietet behinderten Menschen, die wegen der Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit, eine geeignete Tätigkeit auszuüben. Nach einem Eingangsverfahren werden im Berufsbildungsbereich berufsfördernde Maßnahmen (kombiniert mit solchen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit) angeboten. Auf die Art oder die Ursache der Behinderung kommt es nicht an.
Die WfbM ist eine berufliche Rehabilitationseinrichtung. Sie muss es den behinderten Menschen ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und ein dem Leistungsvermögen angemessenes Arbeitsentgelt zu erreichen. Grundsätzlich besteht ein Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen.
Mindestvoraussetzung für die Aufnahme in eine WfbM ist, dass der behinderte Mensch ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen kann. Daran fehlt es, wenn der behinderte Mensch trotz Betreuung sich oder andere erheblich gefährdet oder einer Betreuung und Pflege innerhalb der Werkstatt bedarf, die eine betrieblich verwertbare Arbeitsleistung nicht zulassen.
Die WfbM muss zur Betreuung der behinderten Menschen begleitende Fachdienste zur Verfügung stellen, die den Bedürfnissen behinderter Menschen gerecht werden (z.B. Arzt, Psychologe, Sozialarbeiter). Sie soll so weit wie möglich wirtschaftliche Arbeitsergebnisse anstreben und einen möglichst großen Teil der Kosten durch Arbeitserträge selbst aufbringen. Aus diesen Grundsätzen ergeben sich Mindestanforderungen zur Anerkennung einer Institution als "Werkstatt für behinderte Menschen". Diese Anerkennung spricht die Bundesagentur für Arbeit aus.
Im Eingangsverfahren wird festgestellt, für welche Tätigkeiten der behinderte Mensch geeignet ist beziehungsweise ob er in einer WfbM tätig sein kann. Liegt beispielsweise ein außerordentliches Pflegebedürfnis vor, ist eine Aufnahme in die WfbM nicht möglich. Vielen Werkstätten sind deshalb eigene Einrichtungen zur Betreuung von schwerst- oder schwermehrfachbehinderten Menschen angegliedert (Förder- und Betreuungsbereich).
In diesem Bereich soll der behinderte Mensch in seiner Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung so weit gefördert werden, dass eine geeignete Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM oder auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist.
Die WfbM soll im Arbeitsbereich über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen zur Ausübung geeigneter Tätigkeiten verfügen. Der Bereich ist ausgerichtet auf die Abwicklung der Produktionsaufträge und die Erbringung von Dienstleistungen durch die WfbM. Die Arbeitsplätze in diesem Bereich müssen einerseits den Erfordernissen der Arbeitswelt, andererseits aber auch den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen Rechnung tragen. Wenn möglich, soll für behinderte Beschäftigte der WfbM – bei gegebenen Voraussetzungen – der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt werden (z.B. durch Außenarbeitsplätze in Betrieben, Integrationsprojekte, Probearbeitsverhältnisse und mit begleitenden Hilfen im Arbeitsleben).
Je nachdem, in welchem Bereich der WfbM der behinderte Mensch tätig ist, deckt in der Regel entweder die Agentur für Arbeit oder der Träger der Sozialhilfe die entstehenden Kosten in der WfbM.
Die in der WfbM beschäftigen behinderten Menschen haben zum großen Teil einen arbeitnehmerähnlichen Rechtsstatus. Sie erhalten ein Arbeitsentgelt, das aus dem Arbeitsergebnis der WfbM gezahlt wird. Zusätzlich wird ein Arbeitsförderungsgeld geleistet.
Die in der WfbM beschäftigen behinderten Menschen sind unfall-, kranken-, pflege- und rentenversichert (Sozialversicherung), in der Regel jedoch nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezogen.
Auskünfte über die Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit, bei der anerkannten Werkstatt selbst oder bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen.
Eine gute Übersicht über die Leistungsangebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen finden Sie unter www.rehadat.de sowie unter www.gdw-sued.de.
Der Aufbau von Werkstätten sowie grundlegende Modernisierungen werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert. Anerkannte Werkstätten haben ihre Rechtsgrundlage im SGB IX.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört