Themenbereich: 7.2. Mobilität für behinderte Menschen
Benutzungskosten für Fahrdienste, die von den Gemeinden und freien Wohlfahrtsverbänden eingerichtet sind, können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Auskunft geben die Rehabilitationsträger.
Die Rehabilitationsträger können zum Beispiel Beförderungskosten übernehmen, wenn ein behinderter Mensch wegen Art oder Schwere seiner Behinderung zum Erreichen seines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist