Themenbereich: Kinderbetreuung
Sie wollen Ihre Kinder durch andere Personen oder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen? Auf den folgenden Seiten finden Sie alles Wissenswerte über die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten.
Einrichtungen zur Kinderbetreuung können von unterschiedlichen Anbietern – sogenannten Trägern – unterhalten werden. Beispiele sind:
Der Betrieb einer Einrichtung zur Kinderbetreuung ist genehmigungspflichtig. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg – KVJS) ist an viele Voraussetzungen gebunden.
Ausgenommen von dieser Erlaubnispflicht sind Betreiber folgender Einrichtungen:
Neben den Anforderungen des Landesjugendamts müssen beim Bau von Kindertageseinrichtungen auch Anforderungen anderer Behörden beachtet werden, beispielsweise Hygienebestimmungen oder bauliche Anforderungen (z.B. Fluchtwege).
Tipp: Hinweise zu den Anforderungen finden Sie in der Broschüre "Der Bau von Tageseinrichtungen für Kinder" und der Broschüre "Kinderkrippen und betreute Spielgruppen" des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales sowie in der "Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen", der dazugehörigen "Regel Kindertageseinrichtungen" und der Broschüre "Sicherheit fördern im Kindergarten" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Ansprechpartner für Anbieter von Kindertageseinrichtungen finden Sie auf den Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.
...dass die Gesamtfläche der Gemeinde Hausen am Tann 8,49 km² beträgt