Sie können Beratungshilfe erhalten, wenn Sie nicht das erforderliche Geld für rechtliche Hilfe in außergerichtlichen Verfahren haben.
Die Beratungshilfe unterstützt Sie darin, Ihre Rechte wahrnehmen zu können. Gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten Menschen mit niedrigem Einkommen Rechtsberatung und Rechtsvertretung.
Die Beratungshilfe erhalten Sie in Angelegenheiten
In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts erhalten Sie eine Beratung, aber keine rechtliche Vertretung.
Beratungshilfe erhalten Sie nur für eine außergerichtliche Beratung und Vertretung. Ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich, können Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Für den Erhalt von Beratungshilfe haben Sie mehrere Möglichkeiten
1. Sie können die Beratungshilfe bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts beantragen. Sind bei kleineren Gerichten keine Rechtsantragstellen eingerichtet, nehmen die Geschäftsstellen die Aufgaben der Rechtsantragstelle wahr. Der Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin der Rechtsantragstelle berät Sie, soweit Ihr Anliegen unmittelbar erledigt werden kann. Beispielsweise durch
Andernfalls prüft die Rechtsantragsstelle, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und stellt Ihnen einen Beratungsschein aus. Damit können Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl beraten lassen.
Der Berechtigungsschein ermöglicht Ihnen nur eine anwaltliche Beratung. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin können Sie nur beanspruchen, wenn sie notwendig ist, um Ihre Rechte zu wahren.
Stellen Sie den Antrag schriftlich, müssen Sie auf einem dafür vorgesehenen Formular Angaben machen
2. Sie können sich direkt einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aufsuchen. Dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Sie müssen versichern, dass Ihnen in derselben Angelegenheit bisher weder Beratungshilfe gewährt noch durch das Amtsgericht versagt wurde. Der Anwalt oder die Anwältin reicht den Antrag auf Beratungshilfe nachträglich bei Gericht ein.
3. Sie können eine anwaltliche Beratungsstelle aufsuchen. Diese sind bei einigen Amtsgerichten in Baden-Württemberg eingerichtet und werden von örtlichen Anwaltsvereinen unterhalten. Die Beratungsstellen sind mit Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen besetzt. Das Gericht stellt nur die Räume zur Verfügung. Hier erhalten Sie in der Regel eine Kurzberatung. Beachten Sie, dass nicht alle Gerichte eine Rechtsberatungsstelle haben.
Voraussetzungen sind:
Sie erhalten keine Beratungshilfe, wenn wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten folgende Personen die Kosten übernehmen müssen:
die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die rechtsuchende Person ihren Wohnsitz hat
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört