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Landesbibliothek - Benutzerausweis beantragen

Zum Entleihen von Büchern oder anderen Medien aus einer Landesbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Auskünfte über Ausleihbedingungen erhalten Sie direkt bei den Landesbibliotheken.

Verfahrensablauf

Für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises müssen Sie persönlich die Bibliothek aufsuchen.

Die Recherche oder Bestellung von Medien können Sie gegebenenfalls auch über das Internet erledigen. Die Bibliotheken sind untereinander vernetzt und alle Onlinekataloge somit weltweit zugänglich.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können Sie

  • direkt bei der jeweiligen Landesbibliothek erfragen oder
  • in der Benutzungsordnung der jeweiligen Landesbibliothek auf deren Homepage nachlesen.

Zuständigkeit

  • die Badische Landesbibliothek
  • die Württembergische Landesbibliothek

Erforderliche Unterlagen

für die Ausstellung des Bibliotheksausweises:

  • Nachweis des Wohnsitzes oder der Erwerbstätigkeit in Baden-Württemberg
  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebestätigung
  • Minderjährige: zusätzlich
    • Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Ausländische Personen: zusätzlich
    • Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens drei Monate gültig ist
      Für Bürger der Europäischen Union ist die Aufenthaltsgenehmigung nicht erforderlich.

Hinweis: Auch wenn Sie nicht in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können die Landesbibliotheken Ihnen die Benutzung gewähren. Die Landesbibliotheken können diese Zulassung mit Auflagen versehen.

Kosten

Soweit für die Benutzung der Landesbibliotheken Gebühren oder Entgelte anfallen, richten sich diese nach der Bibliotheksgebührenverordnung des Landes.

Rechtsgrundlage

Bibliotheksgebührenverordnung (BiblGebVO)

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