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Rückzahlung der Ausbildungsförderung (BAföG-Rückzahlung)

Die Ausbildungsförderung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird anteilig als Darlehen gewährt. Das Darlehen ist grundsätzlich zins- und kostenfrei.

Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) wird Ihnen circa sechs Monate vor dem Rückzahlungsbeginn einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zusenden. Sie sind deshalb verpflichtet, dem BVA umgehend jede Änderung Ihrer Adresse mitzuteilen. Für eine notwendige Anschriftenermittlung werden entsprechend der Darlehensverordnung 25 Euro erhoben.

Änderungen Ihres Namens, Ihrer Anschrift oder Ihres Einkommens können Sie dem Bundesverwaltungsamt auch einfach per Internet mitteilen.

Das BAföG-Darlehen müssen Sie innerhalb von 20 Jahren mit einer gesetzlich festgelegten monatlichen Mindestrate zurückzahlen. Dabei berücksichtigt das BVA eventuelle zusätzliche Freistellungszeiträume von höchstens 10 Jahren.

Für die Rückzahlungsraten werden Zahlungstermine festgelegt. Überschreiten Sie einen Termin um mehr als 45 Tage, können Verzugszinsen anfallen. Diese Zinsen können 6 Prozent pro Jahr von der gesamten Darlehens(rest)schuld betragen.

Deckelung

Haben Sie die Ausbildung nach dem 28. Februar 2001 aufgenommen, müssen Sie nicht mehr als 10.000 Euro zurückzahlen. Das gilt unabhängig davon, wie viel Darlehen Sie erhalten haben.

Verfahrensablauf

Das Bundesverwaltungsamt erhält von den Studentenwerken Daten über vergebene Darlehen, um die Rückzahlung abzuwickeln. Etwa viereinhalb Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer Ihres zuerst geförderten Ausbildungsabschnitts erhalten Sie per Post

  • einen Feststellungsbescheid, in dem die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer festgestellt wird, und
  • einen Rückzahlungsbescheid, der den Rückzahlungszeitpunkt und die Höhe der Raten bestimmt.

Die im Bescheid festgesetzten monatlichen Raten in Höhe von 105 Euro werden normalerweise im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in Vierteljahresraten in Höhe von 315 Euro jeweils zum Quartalsende.

Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug können Sie beim Bundesverwaltungsamt online erteilen. Sie können die Raten auch per Dauerauftrag überweisen.

Hinweis: Ihre Ausbildung können Sie überdurchschnittlich gut oder besonders schnell abgeschlossen haben. Dann wird Ihnen auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil des Darlehens erlassen werden. Diese leistungs- oder studiendauerabhängigen Teilerlasse sind nur noch bei Abschlüssen bis zum 31. Dezember 2012 möglich.

Ihre finanzielle Situation könnte die fristgerechte Rückzahlung erschweren. Sie können dann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt werden.

Wenn Sie das BAföG vorzeitig vollständig oder teilweise zurückzahlen, wird Ihnen ein Nachlass gewährt. Der Nachlass richtet sich nach der Höhe der jeweils noch nicht fällig gewordenen Darlehens(rest)schuld. Im Rückzahlungsbescheid erhalten Sie ein Angebot auf vorzeitige Rückzahlung. Eine vorzeitige Rückzahlung noch nicht fälliger Darlehensbeträge ist auch später jederzeit möglich.

Tipp: Weitere Informationen zur BAföG-Rückzahlung sowie Antragsformulare zur Onlineantragstellung erhalten Sie im Portal des Bundesverwaltungsamtes.

Zuständigkeit

das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Erforderliche Unterlagen

Keine Angaben möglich.

Frist/Dauer

Rückzahlung: Innerhalb von 20 Jahren mit einer gesetzlich festgelegten monatlichen Mindestrate.
Berücksichtigung eventueller zusätzlicher Freistellungszeiträume von höchstens 10 Jahren.

Kosten

Anschriftenermittlung: 25 Euro

monatliche Mindestrate: 105 Euro

vierteljährliche Mindestraten: 315 Euro

Rechtsgrundlage

Termine

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