Bestimmte Hochschulen verlangen bei der Immatrikulation neben weiteren Unterlagen auch eine gesundheitliche Bescheinigung. Jede Hochschule entscheidet selbst, ob sie eine solche Bescheinigung verlangt.
Ihre Hochschule teilt Ihnen im Rahmen des Zulassungsverfahrens mit, ob Sie für den gewählten Studiengang eine gesundheitliche Bescheinigung benötigen.
Wenden Sie sich für die Untersuchung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihrer Wahl. Sie oder er stellt Ihnen im Anschluss an die Untersuchung eine gesundheitliche Bescheinigung aus.
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt beziehungsweise eine Ärztin oder ein Arzt Ihrer Wahl
keine
Bis wann Sie die Untersuchung durchführen müssen, erfahren Sie von Ihrer Hochschule.
Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Die Krankenkassen übernehmen üblicherweise nicht die Kosten der Untersuchung.
Studien- oder Zulassungsordnung der jeweiligen Hochschule
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist