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Halteverbotszone einrichten

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone (amtlich: Haltverbotzone) beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Verfahrensablauf

Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.

Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname
  • neue und alte Adresse
  • Telefon- und Fax-Nummer
  • Zweck der Halteverbotszone (Durchführung eines Umzugs)
  • Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
  • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
  • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
    Machen Sie möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei.
  • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)

Tipp: Wenn Sie eine Halteverbotszone kurzfristig einrichten müssen, sollten Sie den Antrag persönlich stellen.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Hinweis: Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Halteverbotsschilder.

Zuständigkeit

die Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Halteverbotsschild aufgestellt werden soll, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Sie müssen die Halteverbotsschilder etwa vier Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

Kosten

je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich

Hinweis: Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt.

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)

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