Die Hilfe für junge Volljährige soll jungen Erwachsenen helfen, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu führen.
Haben Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten? Dann soll sie verhindern, dass mit Ihrer Volljährigkeit die Hilfe plötzlich abbricht.
Als "Hilfe für junge Volljährige" sind alle Hilfen zur Erziehung möglich, sofern diese für junge Erwachsene geeignet sind. Beispiele:
Die Hilfe für junge Volljährige können Sie höchstens bis zu Ihrem 27. Geburtstag in Anspruch nehmen.
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Dieses entscheidet darüber, ob Sie Anspruch auf die Hilfe für junge Volljährige haben und hilft Ihnen bei der Beantragung.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
Voraussetzungen für die Hilfe sind:
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Haben Sie vor der Volljährigkeit keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten? Dann können Sie die Hilfe nur bis zu Ihrem 21. Geburtstag beantragen.
Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.
§ 41 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Hilfe für junge Volljährige)
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)