Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben oder sie Ihnen gestohlen wurden, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt und das alte Kennzeichen gesperrt werden. Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Wenn Ihre Kennzeichenschilder gestohlen wurden, müssen Sie vor der Neuausstellung der Kennzeichen eine Diebstahlsanzeige erstatten.
Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie ein Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Wenn Ihre Kennzeichenschilder gestohlen wurden, müssen Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstatten. Folgende Angaben müssen in der Anzeige enthalten sein:
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung und beantragen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens aufgrund von Verlust oder Diebstahl. Sie haben auch die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen ausstellen zu lassen. Allerdings bleibt Ihr altes Kennzeichen für eine bestimmte Frist gesperrt.
Zulassungsbehörde ist,
Tipp: Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular für die Versicherung an Eides statt über den Verlust von Kennzeichen zum Download an.
Sie müssen den Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen unverzüglich melden.
Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben (ab 26,80 Euro).
Die Kosten für die Kennzeichen sind in den Gebühren nicht enthalten.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist