Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt. Dazu gehört
Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
Die Bewilligung wird für eine bestimmte Frist erteilt. Die Frist darf in besonderen Fällen auch 30 Jahre überschreiten.
Sie müssen die wasserrechtliche Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Wasserbehörde, in deren Bezirk der Ort der Benutzung liegt.
Die Bewilligung darf Ihnen nur erteilt werden, wenn für Sie die Durchführung Ihres Vorhabens ohne eine gesicherte Rechtsstellung unzumutbar ist. Die Benutzung soll zudem einem bestimmten Zweck dienen, den Sie nach einem bestimmten Plan verfolgen.
Die Bewilligung darf nicht erteilt werden für
die untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde ist,
Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorlegen.
keine
je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört