Als Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen können Sie sich als Beratungsstelle anerkennen lassen.
Die Anerkennung benötigen Sie, wenn Sie
Für ihre Beratungstätigkeit können Sie einen Zuschuss erhalten.
Hinweis: Wenn Ihre Beratungsstelle bereits aus anderen öffentlichen Mitteln Fördergelder erhält, ist das für die Anerkennung hilfreich. Sie können allerdings keine weiteren Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung erhalten.
Tipp: Im Onlineauftritt www.bildungspraemie.info finden Sie alle wesentlichen Informationen zu den Fördermaßnahmen.
Die Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle online beantragen. Diese prüft die Voraussetzungen und leitet Ihren Antrag an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiter.
Das Bundesministerium wählt in Absprache mit den jeweiligen Bundesländern nach einem festgelegten Verteilerschlüssel geeignete Beratungsstellen aus.
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
die Service- und Programmstelle Bildungsprämie beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Sie können die Anerkennung jederzeit, vorerst bis zum 31. März 2013, beantragen.
keine
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist