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Landeszahnärztekammer - sich als Zahnarzt anmelden

Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
  • die zahnärztliche Weiter- und Fortbildung zu regeln und zu fördern,
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen und
  • für die Qualitätssicherung zu sorgen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln dürfen, sind zugleich Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der zuständigen Bezirkszahnärztekammer schriftlich anmelden. Zuständig ist die Bezirkszahnärztekammer, in deren Bezirk Sie tätig werden wollen oder in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz nehmen. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie dort.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und den Zahnarztausweis der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Um Kammermitglied der Landeszahnärztekammer in Baden-Württemberg zu sein, müssen Sie

  • eine zahnärztliche Approbation oder
  • eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde besitzen und
  • Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder – wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben – Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Zuständigkeit

die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus der Anlage zum Meldebogen.

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original oder in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorlegen.

Frist/Dauer

innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder der Wohnsitznahme in Baden-Württemberg

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe (vierteljährlich)
    Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer jährlich festsetzt. Der Beitrag setzt sich zusammen aus den Teilbeiträgen für
    • die Bundeszahnärztekammer,
    • die Landeszahnärztekammer und
    • die jeweilige Bezirkszahnärztekammer.

Rechtsgrundlage

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