Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA) ist in Baden-Württemberg die gesetzliche Rentenversicherung für die angestellten und niedergelassenen
Das BWVA gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versorgungsanstalt müssen, solange sie keinen Anspruch auf Ruhegeld haben, Versorgungsabgaben zahlen. Diese bestimmen die Höhe der späteren Versorgungsleistungen im Einzelfall.
Die jährliche Versorgungsabgabe beträgt normalerweise neun Prozent der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres. Sie ist durch eine Mindest- und eine Höchstabgabe begrenzt. Außerdem gilt:
Die meisten Arbeitgeber führen die Versorgungsabgaben direkt an die BWVA ab. Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Verwaltungsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an die BWVA, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten. Das ist auch im Lastschriftverfahren möglich.
Tipp: Weitere Informationen zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.
Einen Anmeldebogen erhalten Sie bei der BWVA oder können ihn im Internet herunterladen. Senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben per Post an die BWVA. Sie müssen für jede Tätigkeit, die Sie ausüben, einen eigenen Anmeldebogen ausfüllen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen die BWVA Ihre Verwaltungsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit der BWVA angeben.
Tipp: Sie können sich auf Antrag zugunsten der BWVA von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie bei der BWVA oder im Internet. Schicken Sie es ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben an die BWVA. Diese ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.
Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind verpflichtet:
Hinweis: Einzelheiten über die Anmeldung bei der Landesärzte- und Landeszahnärztekammer finden Sie im Kapitel "Berufliche Qualifikation und Berufspflichten" der Lebenslage Freiberufler.
die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist