Sie können für die Errichtung der folgenden Anlagen auf Antrag einen Zuschuss erhalten (Basisförderung):
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums.
Im Rahmen der Innovationsförderung werden besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert. Dazu gehören:
Hinweis: Für die Innovationsförderung beachten Sie die besonderen Hinweise des BAFA zu den Förderbedingungen und dem Antragsverfahren.
Eine Visualisierung des Ertrags und/oder eine Veranschaulichung der Technologie solcher Anlagen wird ergänzend gefördert, wenn sie in folgenden Einrichtungen erfolgt:
Neben der Basisförderung gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer zum Beispiel Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.
Über die konkreten Voraussetzungen und die einzelnen Förderbeträge können Sie sich im Detail auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informieren:
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn Haushaltsmittel verfügbar sind.
Für den Antrag müssen Sie das vorgeschriebene, jeweils aktuelle Antragsformular verwenden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des BAFA. Sie stehen Ihnen auch zum Download unter "Formulare & Onlinedienste" zur Verfügung.
Bei der Auswahl einer Anlage sollten Sie sich unbedingt vorher informieren, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Nutzen sie hierzu die oben verlinkten Informationen und lassen Sie sich bei Bedarf vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beraten.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Hinweis: Für die Innovationsförderung gilt ein besonderes Antragsverfahren. Hier müssen abhängig von der Anlage verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich auf den oben verlinkten Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Diese Personen und Einrichtungen müssen Anträge an das BAFA innerhalb sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage stellen:
Folgende Personen und Einrichtungen müssen Anträge auf Investitionszuschüsse vor Vorhabensbeginn (Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages) einreichen:
Bei der Innovationsförderung gelten abweichende Fristen.
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört