Als Tierärztin oder Tierarzt mit ausländischem Abschluss können Sie Ihren Beruf vorübergehend in Deutschland ausüben. Dazu müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Die Erlaubnis wird mit folgenden Beschränkungen erteilt:
Den Antrag auf vorübergehende Berufserlaubnis müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die dafür notwendigen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie bei der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle benachrichtigt Sie innerhalb von vier Wochen darüber, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Über die vorübergehende Berufserlaubnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Die vorübergehende Berufserlaubnis kann erteilt werden, wenn Sie über einen Abschluss eines tiermedizinischen Studiums verfügen.
das Regierungspräsidium Stuttgart
Folgende Unterlagen müssen Sie im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift vorlegen:
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung und Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.
Die vorübergehende Erlaubnis wird höchstens für vier Jahre erteilt.
Eine Verlängerung ist möglich. Das gilt, wenn Sie eine unmittelbar nach Erteilung der Erlaubnis begonnene Ausbildung zum Fachtierarzt innerhalb dieser vier Jahre unverschuldet nicht beenden konnten. Die Verlängerung ist für längstens drei Jahre möglich.
Über diese Zeiträume hinaus kann eine vorübergehende Erlaubnis nur erteilt werden, wenn
Ausstellung einer vorübergehenden Berufserlaubnis: 125 Euro
...dass die Gesamtfläche der Gemeinde Hausen am Tann 8,49 km² beträgt