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Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) - Zuwendung beantragen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die zusätzliche Sprachförderung in Kindergärten (SPATZ) und anderen Kindertageseinrichtungen durch finanzielle Zuwendungen.

Zuwendungsempfänger können folgende Träger von Kindertageseinrichtungen sein:

  • kommunale Träger
  • kirchliche Träger
  • sonstige freie Träger
  • sowie auch geeignete andere juristische Personen

Je nach Größe der Fördergruppe beträgt die Zuwendung zwischen 2.000 Euro und 2.400 Euro.

Hinweis: Beteiligen sich die Eltern aktiv an der Sprachförderung, kann der Kindergartenträger pro Fördergruppe 250 Euro zusätzlich erhalten.

Tipp: Ausführliche Informationen über die zusätzliche Sprachförderung in Kindergärten finden Sie auf den Seiten des Kultusportals.

Verfahrensablauf

Die Zuwendung muss der Träger der Kindertageseinrichtung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Wird der Antrag genehmigt, gibt es einen Zuwendungsbescheid.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Genehmigung sind:

  • Die Kinder
    • haben eine andere Muttersprache als Deutsch und
    • besuchen eine Kindertageseinrichtung, die eine Sprachfördergruppe bilden kann.
  • Die pädagogische Fachkraft hat den zusätzlichen intensiven Sprachförderbedarf festgestellt.
  • Ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin hat bei der Einschulungsuntersuchung der Kinder einen Bedarf an intensiver Sprachförderung festgestellt.
  • Die Eltern der Kinder sind mit der Sprachförderung einverstanden.
  • Größe der Sprachfördergruppe: vier bis zwölf Kinder; maximal zehn Kinder in Einrichtungen mit einem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund von mehr als 80 Prozent.
  • Die intensive Sprachförderung muss wenigstens 120 Zeitstunden betragen und durch eine qualifizierte Sprachförderkraft erfolgen.

Tipp: "Fragen und Antworten zur frühkindlichen Sprachförderung" finden Sie auf den Seiten des Kultusportals.

Zuständigkeit

die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular (einschließlich der Anlage "Sprachfördergruppe" für die jeweilige Gruppe)
  • Einwilligungserklärungen der Eltern

Alle Unterlagen finden Sie auf den Seiten des Kultusportals.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zu intensiver Sprachförde-rung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf (SPATZ-Richtlinie) vom 17. Juli 2012

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