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Bewerbung für den Bundesfreiwilligendienst

Der neue Bundesfreiwilligendienst bietet für Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.

Dafür gelten ab dem 01. Juli 2011 folgende Eckpunkte:

  • Regeldauer 12 Monate, mindestens 6, maximal 24 Monate
  • Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
  • Taschengeld; derzeit 330,00 Euro
  • Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
  • begleitende Seminare
  • Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes sind:

  • Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Sport
  • Integration
  • Kultur- und Denkmalpflege
  • Bildung
  • Zivil- und Katastrophenschutz

Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie im Portal "Bundesfreiwilligendienst" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier finden Sie auch eine Übersicht von Einsatzstellen.

Verfahrensablauf

Um Freiwilliger oder Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst zu werden, können Sie die Einrichtung direkt ansprechen oder über die Platzbörse auf dem Internetauftritt zum Bundesfreiwilligendienst suchen. Sie bewerben sich direkt bei der Einsatzstelle.

Vor Beginn des Bundesfreiwilligendienstes schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der Einsatzstelle ab.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist: Sie müssen die Pflichtschulzeit absolviert haben.

Zuständigkeit

das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Hinweis: Die für Sie jeweils zuständigen Regionalbetreuer und Regionalbetreuerinnen finden Sie im Portal des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Einsatzstelle.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)

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