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Lebenspartnerschaftsurkunde - Ausstellung beantragen

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
  • Ort und Tag ihrer Geburt
  • die Religionszugehörigkeit und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

Benötigen Sie weitere Lebenspartnerschaftsurkunden (z.B. in Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren) können Sie diese jederzeit beantragen.

Hinweis: Die Urkunde gibt die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Begründung wieder. Die Aufhebung der Lebenspartnerschaft vermerkt die zuständige Stelle am Schluss der Lebenspartnerschaftsurkunde.

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Zuständig ist das Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebensgemeinschaft begründet haben. Die Gebühr können Sie sofort entrichten.

Sie können die Urkunden aber auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

  • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie die Gebühren bezahlen können (z.B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht möglich.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen
  • Vorfahren und Abkömmlinge
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

Zuständigkeit

  • für Lebenspartnerschaften, die seit dem 1. Januar 2012 begründet wurden: das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk einer der Partner oder eine der Partnerinnen den Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält
  • für Lebenspartnerschaften, die vor dem 1. Januar 2012 begründet wurden:
    • bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Landratsamt: das Standesamt am Ort des Landratsamtes (seit 1. Januar 2012)
    • bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Stadtkreis: das Standesamt dieser Gemeinde (seit 1. Januar 2012)

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • ist ein Partner oder eine Partnerin geschieden oder verwitwet: zusätzlich
    • Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft oder
    • Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister oder
    • Sterbeurkunde

Kosten

  • 10,00 Euro
  • 5,00 Euro für jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde

Rechtsgrundlage

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