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Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) - Teilnahme anmelden

Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf (VAB) bietet Jugendlichen berufliche Orientierung und Berufsfindung. Im VAB lernen die Jugendlichen Grundzüge in ein bis drei Berufsfeldern (z.B. Bautechnik, Nahrungsmittelerzeugung, Metalltechnik) kennen. Zusätzlich erweitern sie auch ihre Allgemeinbildung sowie die Ausbildungsreife. Sie müssen sich für die Teilnahme anmelden.

Das VAB ist eine Vollzeitausbildung und dauert meistens ein Jahr. Der Unterricht besteht aus Theorie und Praxis von lebenswelt- oder berufsbezogenen Arbeitsfeldern. Jugendliche ohne Hauptschulabschluss können durch erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.

Hinweis: Für Jugendliche unter 18 Jahren mit Hauptschulabschluss besteht in Baden-Württemberg die Pflicht zum Besuch eines berufsvorbereitenden Bildungsganges wie dem VAB, BVJ oder dem Berufseinstiegsjahres (BEJ), wenn sie

  • keine Berufsausbildung beginnen oder
  • keine weiterführende Schule besuchen.

 

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der infrage kommenden beruflichen Schule in Ihrer Nähe anmelden. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot der Schule steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Voraussetzungen

Jugendliche können am BVJ teilnehmen, wenn sie

  • keinen Hauptschulabschluss besitzen,
  • berufsschulpflichtig sind,
  • keinen Ausbildungsplatz haben und
  • keine andere Vollzeitschule besuchen.

Hinweis: Berufsschulpflichtig sind alle Jugendlichen im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag.

Zuständigkeit

die jeweilige Schule

Erforderliche Unterlagen

Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Hinweis: Weitere Auskünfte über eventuell weitere erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufliche Schule.

Frist/Dauer

Bewerbungen sind laufend möglich. Sie sollten sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anmelden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 5 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Berufsschule)

Termine

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