Sind Sie Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines Staates, aus dem Sie nur mit einem Visum nach Deutschland einreisen dürfen? Dann müssen Sie dieses zunächst beantragen.
Ein Schengen-Visum (Visum für kurzfristige Aufenthalte) benötigen Sie für folgende Aufenthalte:
Schengen-Visum der Kategorie "A" (Flughafentransitvisum) oder "C":
Durchreise durch das Schengen-Gebiet in einen Drittstaat (der nicht Schengen-Staat ist) auf dem Luft- oder Landweg
Schengen-Visum der Kategorie "C":
Kurzaufenthalt von bis zu drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Tag der ersten Einreise
Es berechtigt zu Kurzaufenthalten in
Achtung: Sie dürfen mit dem Visum der Kategorie "C" keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Sie können das Visum auch für mehrere Aufenthalte mit einem Gültigkeitszeitraum von bis zu fünf Jahren erhalten. Voraussetzung ist, dass der Aufenthaltszeitraum jeweils drei Monate innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Tag der ersten Einreise nicht überschreitet.
Beachten Sie, dass das Visum nach Ihrer Einreise nur in sehr eingeschränktem Umfang von der Ausländerbehörde verlängert werden kann.
Für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen Sie ein nationales Visum. Einzelheiten hierzu finden Sie im Verfahren "Nationales Visum beantragen".
Tipp: Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes finden Sie eine Staatenliste zur Visumpflicht beziehungsweise Visumfreiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Hinweis: Für Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Angehörige der EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein ist kein Visum zur Einreise und kein Aufenthaltstitel für den Aufenthalt erforderlich. Dies gilt auch für Staatsangehörige der Schweiz. Nähere Informationen dazu finden sie in der Verfahrensbeschreibung "Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz - beantragen".
Sie müssen den Visumantrag schriftlich und unter Angabe des Aufenthaltszwecks stellen. Zuständig sind die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate).
Hinweis: Unrichtige oder unvollständige Angaben im Visumverfahren haben normalerweise die Versagung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise zur Folge. Sie können auch zu einer Ausweisung Anlass geben.
Voraussetzungen sind:
Hinweis: Die Erteilung eines Visums kommt nicht in Betracht, wenn Sie ausgewiesen, abgeschoben oder zurückgeschoben worden sind.
für die Ausstellung eines Visums: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Onlineseiten.
Hinweis: Ein Visum für kurzfristige Aufenthalte können Sie auch bei der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates beantragen. Sie sollten jedoch das Visum bei der Auslandsvertretung des Schengen-Staates beantragen, in dem das Hauptreiseziel für den Kurzaufenthalt liegt.
60 Euro (teilweise Befreiung möglich)
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört