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Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen

Durch Genehmigung kann die Schifffahrt in Ausnahmefällen auf anderen als den folgenden Gewässern zugelassen werden:

  • Bundeswasserstraßen Rhein, Neckar und Main
  • Bodensee, der Hochrhein zwischen Basel und Neuhausen, zahlreiche bekannt gegebene Nebengewässer des Rheins und die obere Donau bei Ulm

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,

  • welches Gewässer Sie befahren möchten und
  • fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.

Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.

Voraussetzungen

das Wohl der Allgemeinheit wird nicht beeinträchtigt

Zuständigkeit

die untere Wasserbehörde, in deren Bezirk das Gewässer liegt

Untere Wasserbehörde ist

  • wenn sich das Gewässer in einem Stadtkreis befindet: die Stadtverwaltung
  • wenn sich das Gewässer in einem Landkreis befindet: das Landratsamt

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Die Höhe der Kosten variiert. Die unteren Wasserbehörden bestimmen sie nach Gebührenverordnung bzw. -satzung selbst.

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