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Mofaprüfbescheinigung beantragen

Sie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, wenn Sie eine "Mofaprüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die theoretische Mofaprüfung bestanden haben.

Hinweis: Sie müssen die Mofaprüfbescheinigung oder einen sie ersetzenden Führerschein beim Führen eines Mofas immer dabei haben.

Verfahrensablauf

Sie können die Erteilung der Mofaprüfbescheinigung bei Ihrer Fahrschule beantragen. Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Mofa-Ausbildung erhalten Sie dort eine Ausbildungsbescheinigung.

Für die Zulassung zur theoretischen Mofaprüfung müssen Sie Ihre Ausbildungsbescheinigung bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH vorlegen. Nach bestandener Prüfung stellt Ihnen diese die Mofaprüfbescheinigung aus.

Voraussetzungen

Um ein Mofa zu führen, müssen Sie

  • mindestens 15 Jahre alt sein,
  • mindestens 16 Jahre alt sein, wenn Sie ein Kind unter sieben Jahren mitnehmen,
  • eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolvieren,
  • eine theoretische Prüfung ablegen und
  • eine Mofaprüfbescheinigung erwerben.

Ausnahme: Wenn Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis (gleich welcher Klasse) sind, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1980 15 Jahre alt geworden ist, benötigt zum Mofafahren weder Führerschein noch Mofaprüfbescheinigung.

 

Zuständigkeit

  • für die Mofa-Ausbildung: die Fahrschule
  • für die Prüfung und die Ausstellung der Prüfbescheinigung: die TÜV SÜD Auto Service GmbH

Erforderliche Unterlagen

Ausbildungsbescheinigung einer Fahrschule

Kosten

je nach Fahrschule: zwischen 70 und 90 Euro

Rechtsgrundlage

§ 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas)

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