Geburtsurkunden stellt das Standesamt aus dem Geburtenregister aus. Geburtsurkunden benötigen Sie beispielsweise für die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder, wenn Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
Hinweis: Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Internationale Geburtsurkunde
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8.September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Geburtsortes beantragen und die Gebühr sofort entrichten. Möglicherweise müssen Sie den Geburtstag angeben.
Sie können die Urkunden auch schriftlich (per Fax oder Mail) oder in manchen Standesämtern auch telefonisch bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,
Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht möglich.
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
das Standesamt des Geburtsortes
Hinweis: Falls Sie eine Geburtsurkunde aus einem anderen Land benötigen, müssen Sie sich an das jeweilige Geburtsstandesamt im Ausland wenden. Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, kann Ihnen die deutsche Auslandsvertretung behilflich sein. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist