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Frühförderung für Kinder mit Förderbedarf wahrnehmen

Die Frühförderung ist ein Hilfeangebot für Kinder mit bestehender oder drohender Behinderung oder Entwicklungsstörung. Eltern können das Angebot von der Geburt des Kindes in der Regel bis zu seiner Aufnahme in einen Schulkindergarten für Kinder mit Behinderung oder in die Schule nutzen.

Aufgaben und Ziele der Frühförderung sind:

  • Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst frühzeitig zu erkennen,
  • drohenden Behinderungen entgegenzuwirken,
  • vorhandene Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben und
  • betroffene Familien zu begleiten.

Das Angebot des Systems Frühförderung umfasst: Früherkennung, Frühbehandlung, Früherziehung und Frühförderung sowie Frühberatung. Die folgenden Stellen bieten diese mit unterschiedlichem medizinischem und/oder pädagogischem Schwerpunkt an:

  • Kinder- und Jugendarztpraxen sowie
  • therapeutische Praxen
  • Interdisziplinäre Frühförderstellen
  • Sonderpädagogische Beratungsstellen
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • Kinderkliniken und andere Fachkliniken

Verfahrensablauf

Um festzustellen, welches Hilfeangebot für Sie geeignet ist, wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Stellen.

Weitere Informationen zu regionalen Angeboten und Institutionen für interdisziplinäre, medizinische oder pädagogische Frühförderung erhalten Sie über den "Wegweiser Frühförderung Baden-Württemberg".

Allgemeine Informationen zur interdisziplinären Frühförderung finden Sie auf der Internetseite des Sozialministeriums. Fachinformationen hält die Internetseite des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg für Sie bereit.

Voraussetzungen

Die Angebote der Frühförderung richten sich beispielsweise an Familien mit Kindern,

  • die vor, während oder nach der Geburt besonderen Gefährdungen ausgesetzt waren,
  • mit Verhaltensauffälligkeiten und/oder Entwicklungsverzögerung,
  • mit Seh- und Hörschädigungen,
  • mit Störungen in der Sprachentwicklung oder Sprachfähigkeit,
  • mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung,
  • in schwierigen sozialen Lebenssituationen.

 

Zuständigkeit

  • für grundsätzliche Angelegenheiten und Rahmenvorgaben der interdisziplinären Frühförderung: das Sozialministerium
  • für grundsätzliche Angelegenheiten und Rahmenvorgaben der sonderpädagogischen Frühförderung: das Kultusministerium
  • für allgemeine Fragen zur Frühförderung: die Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung beim Regierungspräsidium Stuttgart
  • für individuell auf das jeweilige Kind bezogene Fragen von Eltern:
    • die regionalen Arbeitsstellen Frühförderung bei den Staatlichen Schulämtern oder
    • jede Interdisziplinäre Frühförderstelle oder
    • jede sonderpädagogische Beratungsstelle

Die Adressen der Sonderpädagogischen Beratungsstellen und Interdisziplinären Frühförderstellen finden Sie im Wegweiser Frühförderung Baden-Württemberg.

Kosten

für Leistungen der interdisziplinären Frühförderstellen und der sonderpädagogischen Beratungsstellen: keine

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