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Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Verfahrensablauf

Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalter oder der Hundehalterin

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Frist/Dauer

Sie müssen in der Regel den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Kosten

Die Gemeinden legen die Hundesteuer nach der örtlichen Hundesteuersatzung fest. Je nach Gemeinde ist die Höhe der Hundesteuer unterschiedlich.

Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen.

Hinweis: Möglicherweise steuerfrei sind:

  • Blindenhunde
  • Diensthunde
  • Hunde von Jagdaufsehern und Jagdaufseherinnen
  • Wachhunde im Außenbereich

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlage

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

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