Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
Um sich umzumelden, müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Den Meldeschein erhalten Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei einigen Städten und Gemeinden steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung.
Wenn Ihre Stadt oder Gemeinde ein automatisiertes Melderegister führt, können Sie auch persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und Ihre vorhandenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. In diesem Fall müssen Sie keinen zusätzlichen Meldeschein ausfüllen.
Hat die Meldebehörde zur Erfüllung der Meldepflicht einen Internetzugang eröffnet, können Sie die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.
Tipp: Sie können für Ihre Familienangehörigen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden, wenn
die Meldebehörde
Meldebehörde ist
Die Meldebehörde kann von Ihnen Unterlagen verlangen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlich sind. Dies sind in der Regel:
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
Sie müssen sich innerhalb einer Woche ummelden.
keine
...dass die Gesamtfläche der Gemeinde Hausen am Tann 8,49 km² beträgt