Zurück zur Übersicht
Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
Das berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die auf einem mittleren Bildungsabschluss aufbaut. Sie umfasst drei Schuljahre und führt zur allgemeinen bundesweit anerkannten Hochschulreife.
Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst verschiedene Richtungen (je nach Angebot vor Ort):
- agrarwissenschaftlich
- biotechnologisch
- ernährungswissenschaftlich
- sozialpädagogisch (Sozialwissenschaftliches Gymnasium (SG) und Sozial- und gesundheitswissenschaftliches Gymnasium – Profil Gesundheit (SGG))
- technisch (mit den Profilen Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Technik und Management, Umwelttechnik)
- wirtschaftswissenschaftlich (mit den Profilen Wirtschaft und Internationale Wirtschaft)
Verfahrensablauf
Sie können sich bei der jeweiligen Schule anmelden. Sind Sie minderjährig, müssen Ihre Erziehungsberechtigten Sie anmelden.
Hinweis: Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.
Die Schulleitung benachrichtigt Sie oder Ihre Eltern schriftlich über die Aufnahme.
Voraussetzungen
Je nach Form der bisher besuchten Schule müssen Sie für die Aufnahme verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Realschulabschluss oder
- am Ende der Klasse 10 der Hauptschule (Werkrealschule) erworbener, dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand oder
-
Fachschulreife mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 oder
Dieser Notendurchschnitt setzt sich aus folgenden Fächern zusammen:
- Deutsch
- Mathematik sowie
- die erste Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch), die Sie am aufnehmenden beruflichen Gymnasium weiterführen
In jedem der Fächer müssen Sie mindestens die Note "ausreichend" erreicht haben.
- Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11 eines achtjährigen Gymnasiums oder
- Übergangsmöglichkeit in die Klasse 10 eines achtjährigen Gymnasiums entsprechend der Versetzungsordnung für Gymnasien
Zusätzlich dürfen Sie bei Schuljahresbeginn noch nicht 19 – bei abgeschlossener Berufsausbildung noch nicht 22 – Jahre alt sein. Die Schulleitung der jeweiligen Schule kann Ausnahmen zulassen.
Zuständigkeit
das gewählte berufliche Gymnasium
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
-
beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist
Liegt das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vor:
- beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
Die Abschrift des notwendigen Zeugnisses müssen Sie unverzüglich nachreichen.
-
Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers darüber,
- ob und mit welchem Ergebnis sie oder er schon an einem Aufnahmeverfahren für das berufliche Gymnasium teilgenommen oder
- ein Gymnasium besucht und
- bei welchen anderen Schulen sie oder er sich noch beworben hat
Frist/Dauer
Anmeldungen sind bis zum 1. März eines Jahres für das kommende Schuljahr möglich.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Verordnung des Kultusministeriums über die Aufnahme in die beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform