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Abendgymnasium - Aufnahme beantragen

Im Abendgymnasium können Erwachsene mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit neben der Arbeit die bundesweit anerkannte allgemeine Hochschulreife erlangen. Der Unterricht findet normalerweise abends oder in Ausnahmefällen am Wochenende statt.

Das Abendgymnasium dauert

  • für Personen mit Realschulabschluss: drei bis dreieinhalb Jahre und
  • für Personen ohne Realschulabschluss: vier Jahre.

Es gliedert sich in folgende Bildungsgänge:

  • einjähriger Vorkurs (nur für Personen ohne Realschulabschluss)
  • einjährige Einführungsphase
  • zweijährige Kursphase

Personen ohne Realschulabschluss erhalten mit der Versetzung in das Kurssystem einen dem Realabschluss gleichwertigen Bildungsstand zuerkannt.

Am Ende des ersten Jahres der Kursphase erhalten Sie die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn Sie

  • die erforderlichen schulischen Leistungen erbringen und
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges Praktikum oder eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nachweisen.

Bestehen Sie die Abiturprüfung, erwerben Sie die allgemeine Hochschulreife. Sie dürfen damit an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland studieren.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich persönlich beim Abendgymnasium Ihrer Wahl anmelden. Einige Abendgymnasien bieten das Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.

Die Schulleitung beurteilt aufgrund Ihrer Angaben Ihre schulische und berufliche Bildung. Sie lässt Sie entweder zum Vorkurs oder zur Einführungsphase zu.

Voraussetzungen

Für den Besuch des Abendgymnasiums müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand oder Besuch des Vorkurses
  • mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit
  • andauernde Berufstätigkeit während des Besuchs des Abendgymnasiums (Ausnahme: die letzten drei Schulhalbjahre)
  • nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben haben
  • nicht bereits zweimal die Nichtzuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erhalten haben, wobei die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium außer Betracht bleibt, wenn die Aufnahmeprüfung für das Kolleg bestanden wurde

Hinweis: Sind Sie arbeitslos und wollen das Abendgymnasium besuchen? Lassen Sie sich die Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bescheinigen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Arbeitslosigkeit auf einen Teil der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.

Zuständigkeit

das jeweilige Abendgymnasium

Erforderliche Unterlagen

  • Foto
  • Lebenslauf
  • letztes Schulzeugnis einer allgemeinbildenden Schule
  • Nachweis über Berufsausbildung, z.B.
    • Bescheinigung
    • Zeugnis der IHK oder der Handwerkskammer oder
  • Nachweis über zweijährige Berufstätigkeit (bei Beginn im Vorkurs) oder
  • Nachweis über dreijährige Berufstätigkeit (bei Beginn in der Einführungsphase)

Frist/Dauer

Über die Aufnahmetermine informiert Sie die jeweilige Schulleitung.

Kosten

Die einzelnen Abendgymnasien erheben unterschiedliche Gebühren.

Rechtsgrundlage

Abendgymnasiumverordnung

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