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Umschulung von der Sonderschule in die allgemeine Schule beantragen

Schülerinnen und Schüler der Sonderschule können in eine allgemeine Schule übernommen werden. Die Umschulung erfolgt zu Beginn des folgenden Schuljahres.

Es ist auch möglich, sie zunächst probeweise für sechs Monate umzuschulen.

Verfahrensablauf

Die Umschulung können entweder

  • die bisher besuchte Sonderschule (nach Anhörung der Eltern) oder
  • die Eltern

bei der zuständigen Stelle beantragen.

Das Staatliche Schulamt entscheidet über den Antrag. Es benachrichtigt die Eltern schriftlich über das Ergebnis.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist:

Lernverhalten und Leistungsstand des Kindes deuten darauf hin, dass es voraussichtlich eine allgemeine Schule erfolgreich besuchen kann.

Zuständigkeit

das für die besuchte Schule zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde)

Erforderliche Unterlagen

Beantragt die bisher besuchte Sonderschule die Umschulung, muss sie folgende Unterlagen beilegen:

  • Bericht über das Lernverhalten
  • Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes
  • Vorschlag zur Klasseneinstufung in die Schule der anderen Schulart mit Empfehlungen für die weitere Förderung

Die Eltern müssen keine Unterlagen vorlegen.

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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