Schülerinnen und Schüler der Sonderschule können in eine allgemeine Schule übernommen werden. Die Umschulung erfolgt zu Beginn des folgenden Schuljahres.
Es ist auch möglich, sie zunächst probeweise für sechs Monate umzuschulen.
Die Umschulung können entweder
bei der zuständigen Stelle beantragen.
Das Staatliche Schulamt entscheidet über den Antrag. Es benachrichtigt die Eltern schriftlich über das Ergebnis.
Voraussetzung ist:
Lernverhalten und Leistungsstand des Kindes deuten darauf hin, dass es voraussichtlich eine allgemeine Schule erfolgreich besuchen kann.
das für die besuchte Schule zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde)
Beantragt die bisher besuchte Sonderschule die Umschulung, muss sie folgende Unterlagen beilegen:
Die Eltern müssen keine Unterlagen vorlegen.
keine
keine
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist