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Instandsetzerkennzeichen - Verwendung beantragen

Betriebe, die beschädigte Messgeräte reparieren, können die Nutzung des Instandsetzerkennzeichens beantragen. Bei Messgeräten mit diesem Kennzeichen ist die Eichung weiterhin gültig. 

Instandsetzerkennzeichen werden genutzt, wenn bei der Reparatur entweder beide oder einer der folgenden Stempel beschädigt werden:

  • Sicherungsstempel
  • Hauptstempel

Das Messgerät kann damit nach erfolgreicher Reparatur sofort wieder eingesetzt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Verleihung der Befugnis an die zuständige Stelle richten.

In Ihrem Antrag müssen Sie die Arten von Messgeräten benennen, für die Sie eine Befugnis beantragen wollen. Ein Antragsformular steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Erachtet es die zuständige Stelle als notwendig,

  • besichtigt sie Ihren Betrieb oder
  • unterweist das mit der Instandsetzung beauftragte Personal.

Wenn Sie beziehungsweise Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Instandsetzerkennzeichen zugeteilt. Über die Verleihung der Befugnis erhalten Sie eine Urkunde. Die Befugnis wird für bestimmte Arten von Messgeräten erteilt.

Voraussetzungen

Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein Instandsetzerkennzeichen nutzen wollen, müssen Sie

  • mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen ausgestattet sein,
  • fachkundiges Personal beschäftigen und
  • über eichamtlich geprüfte Normalgeräte verfügen.

Als Fachkundenachweis werden anerkannt:

  • für den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin beziehungsweise die verantwortlichen technischen Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des Betriebes:
    • die Meisterprüfung oder
    • eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf
  • für andere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen:
    • die Meister- oder Gesellenprüfung oder
    • eine mindestens einjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf

Hinweis: Instandsetzungspersonal für elektronische Einrichtungen muss die Fachkunde zusätzlich durch eine Schulung bei der betreffenden Herstellerfirma nachweisen.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium Tübingen

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise zur Beurteilung der geforderten Voraussetzungen, beispielsweise:
    • Zeugnisse der Meister- oder Gesellenprüfung
    • Bestätigungen über die berufliche Tätigkeit
    • in manchen Fällen: Schulungsnachweise von Herstellerfirmen

Frist/Dauer

keine

Kosten

Es entstehen Gebühren nach Eichkostenverordnung.

Rechtsgrundlage

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