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Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

Öffentliche Straßen können Sie auch anders nutzen, als nur für den Verkehr (Gemeingebrauch).

Zu den genehmigungspflichtigen Sondernutzungen gehört beispielsweise:

  • der Verkauf von Waren aller Art
  • das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
  • die Ausübung von Straßenkunst

Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen oder Warenautomaten).

Achtung: Sie benötigen keine gesonderte Sondernutzungserlaubnis, wenn

  • für die übermäßige Straßenbenutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist oder
  • die Benutzung einer Anlage dient, für die eine Baugenehmigung notwendig ist (z.B. Baustelleneinrichtung).

Bedingungen, Auflagen und Sondernutzungsgebühren sind in diesem Fall Bestandteil der jeweiligen Genehmigung.

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Die zuständige Stelle entscheidet nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Sie erteilt die Sondernutzungserlaubnis auf Widerruf oder zeitlich begrenzt. Sie kann die Erlaubnis mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Voraussetzungen

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerschaft durch Lärm belästigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen,
  • das Stadtbild beeinträchtigen.

Zuständigkeit

die Gemeinde

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
    • Lageplan,
    • Fotos,
    • Skizzen.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde. Sie berücksichtigt unter anderem  Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

Rechtsgrundlage

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