Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Die Namensänderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden. Je nach Angebot der Gemeinde steht die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)