Vereine, die eine Vormundschaft übernehmen wollen, benötigen dafür eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt.
Sie können die Erlaubnis formlos beantragen. Das Landesjugendamt prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Es kann die Erlaubnis auch befristet erteilen oder mit Auflagen verbinden.
Voraussetzungen sind:
das Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
keine
Der Antrag sollte rechtzeitig vor der Übernahme von Pflegschaften und Vormundschaften bei der Verwaltung des Landesjugendamts eingehen.
keine
§ 54 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) (Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften)
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)