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Änderungen an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) melden

Sie haben Ihre Rundfunkgeräte bei der GEZ angemeldet? Dann müssen Sie der GEZ folgende Änderungen unter Angabe Ihrer Teilnehmernummer melden:

  • Adress- oder Namensänderung
  • Änderung der Zahlungsweise
  • Änderung der Bankverbindung

Hinweis: Auch Gewerbetreibende, Angehörige der freien Berufe, Unternehmen, Organisationen und Behörden müssen diese Änderungen der GEZ unter Angabe ihrer Teilnehmernummer melden.

Tipp: Ihre Teilnehmernummer finden Sie

  • im Fall des Gebühreneinzugs in der Betreffzeile der Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug oder
  • auf dem von der GEZ übersandten Überweisungsschein.

Verfahrensablauf

Das Formular "Änderungsmeldung" finden Sie auf den Internetseiten der GEZ. Schicken Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die GEZ:

  • per Post (GEZ, 50656 Köln) oder
  • per Fax
    • Privatpersonen unter 018 59995 0105
    • geschäftliche Rundfunkteilnehmer unter 018 59995 0625

Sie können die Änderungen auch elektronisch über das Internet melden.

Tipp: Die Formulare der GEZ erhalten Sie auch bei Gemeindeverwaltungen, Banken und Sparkassen.

Zuständigkeit

die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

unverzüglich nach Eintreten der Änderungen

Kosten

keine

Termine

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