Themenbereich: 2. Nach der Ehescheidung/Aufhebung
Eine Scheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft hat rechtliche, finanzielle und sonstige Auswirkungen. Wichtig ist daher, dass Sie sich bereits vor der Beendigung der Ehe oder Lebenspartnerschaft über bestimmte regelungsbedürftige Angelegenheiten informieren.
Haben Sie sich darüber geeinigt, was mit der gemeinsamen Wohnung geschehen soll, können Sie eine formlose Vereinbarung treffen. Diese sollten Sie beide unterschreiben. Sie können auch einen Antrag auf Überlassung der Wohnung bei Gericht stellen.
Im Rahmen einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft findet meistens eine gleichmäßige Verteilung des gemeinsamen Hausrats statt.
Zum Hausrat gehören Gegenstände, die Sie im gemeinsamen Haushalt genutzt haben (z.B. Möbel, Geschirr, Unterhaltungselektronik, gemeinsame Wäsche, Sportgeräte und Kunstgegenstände). Ein Hausratsgegenstand kann
Haben Sie sich über Ihren Hausrat geeinigt, können Sie eine formlose Vereinbarung treffen, die Sie beide unterschreiben sollten. Können Sie sich nicht einigen, kann auch in diesem Fall das Gericht die Aufteilung vornehmen und entsprechende Ausgleichszahlungen festlegen.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann 470 Einwohner hat