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Themenbereich: Stiftungen

Stiftungen haben in Baden-Württemberg eine lange Tradition und decken durch ein weites Betätigungsfeld – von sozialen und kulturellen Zwecken über die Förderung der Wissenschaft bis hin zum Tierschutz – große Teile der gesellschaftlichen Lebensbereiche ab.

3. Organisation einer Stiftung

Die Stiftung hat keine Mitglieder wie beispielsweise der Verein, sondern Organe.

Welche Organisationsform für eine Stiftung am zweckmäßigsten ist, hängt von der Art und Größe der Stiftung ab. Die Stiftungsorganisation wird weitgehend durch den Stifter selbst festgelegt. Er kann auch selbst Mitglied in einem der Organe sein.

Jede rechtsfähige Stiftung muss einen Vorstand haben, der aus einer Person oder mehreren Personen bestehen kann.

Darüber hinaus kann der Stifter weitere Organe (z.B. Stiftungsrat, Kuratorium, Beirat) einrichten, die entscheidende, beratende oder kontrollierende Funktionen haben können.

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