Themenbereich: 1. Übernahme eines Unternehmens
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit Fragestellungen, die für Sie als Nachfolgerin oder Nachfolger wichtig sind. Sie finden Informationen zu folgenden Themen:
Eine Unternehmensnachfolge oder -übernahme ist ein komplexes Projekt. Schwierigkeiten bereiten vor allem der Businessplan und die Finanzierung. Falsche Entscheidungen können das gesamte Unternehmen gefährden. Lassen Sie sich daher als Nachfolgerin oder Nachfolger vor allem in folgenden Punkten beraten:
Beziehen Sie frühzeitig persönliche Beraterinnen und Berater in Ihre Entscheidung mit ein. Diese können mit Ihnen gemeinsam die recherchierten Ergebnisse bewerten und Ihnen auch nach der Unternehmensübertragung zur Verfügung stehen.
Persönliche Beratung bieten beispielsweise:
Wählen Sie fachlich kompetente Beraterinnen und Berater, die Ihnen auch komplizierte Sachverhalte verständlich erklären können. Eine große Auswahl an Beraterinnen und Beratern bieten beispielsweise die KfW-Beraterbörse und die Beraterdatenbank des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU).
Tipp: Für betriebswirtschaftliche Beratungen können Sie möglicherweise eine Förderung durch öffentliche Mittel erhalten. Eine Übersicht der Beratungsförderprogramme finden Sie im Gründungsportal des Finanz- und Wirtschaftsministeriums. Die dort aufgeführten Beratungsdienste (RKW, BWHM, entsprechende Verbände und viele mehr) unterstützen Sie auch bei der Beraterauswahl.
Hinweis: Bei den Industrie- und Handelskammern Heilbronn-Franken, Nordschwarzwald, Reutlingen, Rhein-Neckar, Südlicher Oberrhein und Ulm, bei den Handwerkskammern Karlsruhe und Stuttgart sowie beim Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg sind Moderatorinnen und Moderatoren tätig, die eine Betriebsübergabe in allen Phasen begleiten. Ihre Aufgabe ist es, potenzielle Übergeberinnen oder Übergeber zu finden, für das Thema zu sensibilisieren und bei der Suche nachpassenden Nachfolgerinnen oder Nachfolgern zu unterstützen.
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)