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Themenbereich: Wahlen und Bürgerbeteiligung

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. In Deutschland haben Sie durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.

Europawahl

Die Europawahl ist die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament ist eines der Organe der Europäischen Union. Es ist eine demokratisch legitimierte Volksvertretung. Die Bürger der 27 Mitgliedstaaten wählen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 7. Juni 2009 statt. Der Rat der Europäischen Union hat durch Beschluss vom 14. Juni 2013 den Zeitraum vom 22. bis 25. Mai 2014 für die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament festgesetzt. Vorbehaltlich der formalen Bestimmung des Wahltags durch die Bundesregierung wird die Wahl in der Bundesrepublik Deutschland am Sonntag, dem 25. Mai 2014 stattfinden, da Wahltag ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein muss.

Die wesentliche Aufgabe des Europäischen Parlaments besteht in der Beteiligung an der Gesetzgebung der Europäischen Union. Die Gesetze der Europäischen Union gelten in allen Mitgliedstaaten und betreffen jeden Bürger. Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg.

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