Themenbereich: 4. Spezielle Arbeitsformen
Sie haben eine feste Anstellung, arbeiten aber zumeist am Computer von zu Hause aus? Dann gehören Sie zur immer größer werdenden Gruppe der Telearbeiter. Der Begriff "Telearbeit" ist bisher nicht einheitlich definiert. In zahlreich vorliegenden Definitionen lassen sich jedoch in der Regel drei charakteristische Merkmale herausfiltern:
Dabei können folgende Formen der Telearbeit unterschieden werden, die sich durch unterschiedlich große Mobilität und Trennung von Vorgesetzten und Kollegen voneinander unterscheiden:
Die Einsatzgebiete von Telearbeit sind sehr vielfältig. Sie reichen von einfachen Dienstleistungen (wie Daten- und Texterfassung) über gehobene Managementarbeitsplätze bis hin zur Unterstützung komplexer Entwicklungsaufgaben.
Typisch für Telearbeit ist die Möglichkeit, sich seine Arbeitszeit flexibel einzuteilen. Trotzdem gelten weiterhin das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die Bestimmungen der jeweiligen Tarifverträge, die die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, die Pausendauer und die Ruhezeiten regeln.
Folgende Bedingungen sollten darüber hinaus bei Telearbeit in individuellen und betrieblichen Vereinbarungen geregelt werden:
...dass die Gemeinde flächendeckend mit Hochleistungsinternet versorgt ist