Themenbereich: Arbeitgeber
Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber so auch Tipps zur Auswahl von Bewerbern, zu Rahmenbedingungen für Verträge sowie zu möglichen staatlichen Unterstützungen.
Sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, wenigstens auf fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird vom Gesetzgeber intensiv gefördert.
Genaue Informationen erhalten Sie in der Lebenslage "Leben mit einer Behinderung".
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist