• Verfahren von A-Z

Themenbereich: 4. Spezielle Arbeitsformen

Teilzeitbeschäftigung

Wenn Sie den Wunsch haben, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu vermindern, müssen Sie dies mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Der Arbeitgeber muss Ihnen seine Entscheidung bis spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich mitteilen. Versäumt er diese Frist, verringert sich die Arbeitszeit automatisch auf den von Ihnen gewünschten Umfang.

Einen Anspruch auf Verringerung Ihrer Arbeitszeit haben Sie, wenn

  • das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und
  • der Betrieb in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt (ohne Auszubildende und Praktikanten).

Ihr Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, Ihren Wunsch abzulehnen. Gesetzlich anerkannte Ablehnungsgründe Ihres Arbeitgebers können sein:

  • unverhältnismäßig hohe Kosten
  • wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb
  • wesentliche Beeinträchtigung der Organisation oder des Arbeitsablaufs
  • keine unterstützende Ersatzkraft

Der Antrag soll die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit enthalten. Auch Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen und geringfügig Beschäftigte können einen Antrag stellen.

Hinweis: Wurde Ihrem Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nicht entsprochen, können Sie nach zwei Jahren einen neuen Antrag stellen.

Eine einmal festgelegte Verringerung der Arbeitszeit kann vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht einseitig geändert werden. Gestattet ist ihm das aber in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn

  • betriebliche Interessen überwiegen und
  • die Änderung dem Arbeitnehmer einen Monat zuvor mitgeteilt wurde.

Als Teilzeitbeschäftigter haben Sie keinen Anspruch auf Rückkehr zu einer Vollzeitstelle. Jedoch muss der Arbeitgeber Sie, wenn Sie eine Vollzeitbeschäftigung anstreben, bei der Besetzung einer freien Vollzeitstelle – bei gleicher Eignung – bevorzugen, es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen.

Während der Elternzeit können Sie bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers können Sie sogar bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständig arbeiten.

Hinweis: Als Teilzeitbeschäftigter haben Sie Anspruch auf anteilige Zahlung von Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Wie könnte Ihre Teilzeitbeschäftigung aussehen? Beispiele für Formen der Teilzeitbeschäftigung:

  • Teilzeit Classic
    Die tägliche Arbeitszeit wird stundenweise reduziert. Durch die regelmäßige Verteilung der Arbeitsstunden ist Teilzeit Classic die für Arbeitgeber am einfachsten umzusetzende Form der Teilzeit.
  • Teilzeit Classic Vario
    Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf zwei bis fünf Tage verteilt. Dabei kann auch die tägliche, wöchentliche oder monatliche Stundenanzahl variieren. Teilzeit lässt sich dadurch mit Vollzeit kombinieren.
  • Teilzeit Jobsharing
    Zwei Arbeitnehmer teilen sich eigenverantwortlich eine Stelle. Die Teilzeitmitarbeiter können somit auch Vollzeitprojekte übernehmen und verantwortlich leiten – die Projektverantwortung bleibt dabei uneingeschränkt bestehen. Voraussetzung ist jedoch eine regelmäßige Abstimmung und ein permanenter Informationsaustausch. Für Unternehmen mit langen Servicezeiten ist Teilzeit Jobsharing ein Modell zur besseren Kundenorientierung.
  • Teilzeit Invest/Sabbatical
    Gearbeitet wird unverändert Vollzeit, bezahlt wird aber nur Teilzeit. Die entstehende Differenz wird auf einem Langzeitkonto angespart und kann beispielsweise zu einer mehrmonatigen Urlaubsphase genutzt werden.
  • Teilzeit Team
    Der Arbeitgeber gibt nur vor, wie viele Mitarbeiter in bestimmten Zeitabschnitten anwesend sein müssen. Im Team wird dann die jeweilige persönliche Arbeitszeit geplant und abgesprochen. Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich. Für Arbeitnehmer ist dies die flexibelste Form, Arbeitszeit beziehungsweise Freizeit zu planen. Für Arbeitgeber ist Teilzeit Team ein Modell zur Optimierung der Auslastung und der Kundenorientierung.
  • Teilzeit Saison
    Dieses Teilzeitmodell dient zum Ausgleich von Über- oder Unterauslastung in Saisonbetrieben. In Hochphasen werden die Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt, bei niedriger Auslastung haben sie frei. Arbeitgeber haben so die Möglichkeit, Entlassungen zu verhindern. Die kostenintensive Suche und Einarbeitung neuer Mitarbeiter für die nächste Hochsaison entfällt. Arbeitnehmer erhalten ganzjährig ein monatliches Grundgehalt – der Sozialversicherungsschutz ist ebenfalls durchgehend gewährleistet.
  • Teilzeit Home
    Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit von zu Hause aus. Vereinbarte Arbeitszeiten stellen die Erreichbarkeit sicher und erleichtern die Zusammenarbeit. Tägliche Leerlaufzeiten wie Hin- und Rückfahrten entfallen. Die Bindung an das Unternehmen wird durch einzelne Arbeitstage im Unternehmen gestärkt.
  • Altersteilzeit
    Dieses Modell eignet sich für den gleitenden Übergang in den Ruhestand. Eine genaue Beschreibung finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Altersteilzeit".

Tipp: Ausführliche Informationen zum Thema "Teilzeit" finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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