Themenbereich: 1.4. Kennzeichnung von Lebensmitteln
Zusatzstoffe werden Lebensmitteln zugesetzt, um ihre Eigenschaften zu verändern (z.B. um die Haltbarkeit zu verlängern, den Geschmack zu verstärken oder die Farbe zu verändern). Damit ein Stoff als Zusatzstoff zugelassen wird,
Derzeit gibt es rund 320 zugelassene Zusatzstoffe. Sie sind auf Lebensmittelverpackungen häufig anstelle des Zusatzstoffnamens mit der EU-einheitlichen E-Nummer aufgeführt.
Beispiel: E 330 = Citronensäure
"E" steht für EG oder EU beziehungsweise für "edible/essbar" und bedeutet, dass der jeweilige Stoff in der Europäischen Union zugelassen ist. Die Nummer dahinter bezeichnet den jeweiligen Stoff und ersetzt dessen chemische Bezeichnung.
Zusätzlich zum Zusatzstoffnamen oder zur E-Nummer muss auf der Verpackung auch noch der Klassenname angegeben werden.
Beispiele für solche Klassen sind:
Hinweis: Natürliche Aromen, Pflanzenschutzmittel und Verarbeitungsstoffe gelten nicht als Zusatzstoffe.
Tipp: Nähere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des aid infodienstes "was-wir-essen". Die Verbraucher Initiative e.V. bietet auf der Internetseite "zusatzstoffe-online.de" eine Datenbank, in der Sie mithilfe der Stoffklasse, des Stoffnamens oder der E-Nummer Informationen zu allen E-Stoffen abrufen können. Darüber hinaus können Sie online bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Broschüre "Was bedeuten die E-Nummern? Lebensmittel-Zusatzstoffliste" bestellen, in der die Zusatzstoffe mit Erklärungen aufgelistet und erklärt werden. Die Broschüre ist kostenpflichtig.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann 470 Einwohner hat