Themenbereich: Verbraucherschutz und Ernährung
Vielleicht haben Sie bereits die Erfahrung gemacht, dass die Verpackung mehr versprochen hat als der Inhalt halten konnte. Wie Sie als Verbraucher zu Ihrem Recht kommen und welche Vorschriften Hersteller einhalten müssen, finden Sie in dieser Lebenslage.
Tabakerzeugnisse sind Produkte, die aus Rohtabak hergestellt werden oder bei deren Herstellung Rohtabak verwendet wird, beispielsweise:
Tabakerzeugnisse können nicht nur für Raucher gesundheitsschädlich sein auch Nichtraucher sind den Schadstoffen als Passivraucher ausgesetzt. Um Nichtraucher besser zu schützen, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen (z.B. Rauchverbote, Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen und Ähnliches).
Außerdem wird von den Lebensmittelüberwachungsbehörden regelmäßig überprüft, welche Stoffe in Tabakerzeugnissen enthalten sind und ob die vorgeschriebenen Höchstmengen von Zusatzstoffen eingehalten werden.
Neben Tabak sind üblicherweise noch weitere Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen enthalten (z.B. Aromastoffe, Kakao, Zucker, Lakritze, Kochsalz, Feuchthaltemittel, Klebe- oder Haftmittel, Konservierungs- oder Farbstoffe). Hersteller und Importeure von Tabakprodukten sind verpflichtet, den Lebensmittelüberwachungsbehörden die in ihren Erzeugnissen enthaltenen Zusatzstoffe markenbezogen und mit Mengenangaben bekannt zu geben. Insgesamt sind circa 600 Zusatzstoffe für die Herstellung von Tabakerzeugnissen erlaubt. Zum Schutz der Verbraucher sind für zahlreiche Zusatzstoffe gesetzliche Höchstmengen festgelegt.
Tipp: Die Listen über die verwendeten Zusatzstoffe, geordnet nach Art der Tabakerzeugnisse und nach Markennamen, finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Hinweis: Die zugelassenen Stoffe und Höchstmengen gelten auch für Zigarettenpapier, Zigarettenspitzen, Zigarrenmundstücke, Filter und Ähnliches.
Bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Auch für verschiedene Pflanzenschutzmittel in Tabakerzeugnissen gibt es Höchstmengen. Außerdem ist die Bestrahlung von Tabakerzeugnissen verboten.
Für Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid sind ebenfalls zulässige Höchstmengen vorgeschrieben (Nikotin: ein Milligramm pro Zigarette, Teer und Kohlenmonoxid: je zehn Milligramm pro Zigarette).
Die Lebensmittelüberwachung überprüft bei Tabakprodukten, ob
Diese Maßnahmen sollen Verbraucher vor zusätzlicher Gesundheitsgefährdung oder -schädigung, aber auch vor Täuschung schützen.
Tipp: Nähere Informationen zur Überwachung von Tabakerzeugnissen erhalten Sie auf den Seiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist