Themenbereich: 2. Heimtierhaltung
Als Heimtiere gelten Tiere, die in der Obhut des Menschen leben und nicht der wirtschaftlichen Nutzung dienen. Hund, Katze Meerschweinchen oder Wellensittich werden von vielen Menschen als Familienmitglied angesehen und dementsprechend behandelt. Jede Tierart stellt bestimmte Anforderungen an ihre Haltung und Pflege. Für manche Tiere gibt es besondere Vorschriften (z.B. Tierschutz-Hundeverordnung). Hier finden Sie Informationen zu folgenden Tierarten:
Wohin mit dem Haustier nach dessen Tod? Wenn ein Tier unheilbar erkrankt ist und erkennbar leidet, sollte gemeinsam mit dem Tierarzt oder der Tierärztin über ein würdiges Ende entschieden werden.
Einzelne Tierkörper von Heimtieren dürfen
Wenn diese Möglichkeiten nicht infrage kommen, muss der Körper des Tieres über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.
Weitere Information zu diesem Thema finden Sie gegebenenfalls auf den Internetseiten der Gemeinden, Stadtverwaltungen oder Landratsämter sowie bei Tierschutzschutzvereinen.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört