Themenbereich: Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd
Neben grundlegenden Informationen zur Heim- und Nutztierhaltung sowie zu den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz finden Sie hier auch Informationen zur Fischerei und Jagd.
Fischerei und Jagd sind beliebte Freizeitbeschäftigungen. Dies sind jedoch auch Berufe, die Tierbestände naturnah bewirtschaften.
Fischerei
Wenn Sie in Baden-Württemberg die Fischerei ausüben möchten, brauchen Sie einen Fischereischein. Um diesen Schein zu bekommen, müssen Sie die staatliche Fischerprüfung ablegen und eine jährliche Fischereiabgabe bezahlen. Darüber hinaus benötigen Sie noch eine Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin des jeweiligen Fischereirechts, in dessen Gewässer Sie fischen wollen. Ein Fischereirecht für ein bestimmtes Gewässer kann auch durch einen Pachtvertrag an Dritte weitergegeben werden.
Achtung: Wer an oder auf Gewässern, an denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, fangfertige Fanggeräte oder unerlaubte Fangmittel mit sich führt, macht sich strafbar!
Jagd
Wenn Sie in Baden-Württemberg die Jagd ausüben möchten, brauchen Sie einen Jagdschein. Um den Jagdschein zu bekommen, müssen Sie die Jägerprüfung erfolgreich ablegen, bei der Sie auch die für das Jagen erforderliche Sachkunde nachweisen müssen. Neben dem Jagdschein brauchen Sie auch eine Erlaubnis des oder der Jagdausübungsberechtigten, in dessen oder deren Jagdrevier Sie jagen wollen. Die Ausübung des Jagdrechts kann mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde (in der Regel ist das die Kreisjagdbehörde bei den Landratsämtern oder Stadtkreisen) auch zur Gänze an Sie verpachtet werden.
Hinweis: Auch mit Jagdscheinen, die in anderen Bundesländern ausgestellt wurden, ist die Jagd in Baden-Württemberg erlaubt.
Bei der Ausübung der Jagd sind bestimmte Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Diese regeln den Umgang mit Waffen, die Ausübung der Jagd, die Durchführung von Gesellschaftsjagden, Übungsschießen und Ähnliches.
Die Jagdzeiten in Baden-Württemberg und Veröffentlichungen der Wildforschungsstelle des Landes finden Sie im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung.
...dass die Gesamtfläche der Gemeinde Hausen am Tann 8,49 km² beträgt