• Verfahren von A-Z

Themenbereich: 1.4. Im eigenen Betrieb ausbilden

1.4.6. Vorzeitige Beendigung der Ausbildung

Nicht immer wird die Berufsausbildung bis zu ihrem vorgeschrieben Abschluss zu Ende gebracht. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe.

Wenn Sie als Ausbilder unzufrieden mit den Leistungen oder dem Verhalten Ihres Auszubildenden sind, können Sie während der Probezeit (die in der Regel im Ausbildungsvertrag vereinbart wird) ohne Angabe von Gründen und ohne Berücksichtigung von Kündigungsfristen kündigen.

Hinweis: Auch Ihr Auszubildender hat während der Probezeit die Möglichkeit, seinen Ausbildungsvertrag zu kündigen.

Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis seitens des Ausbildungsbetriebs nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.

Wie Sie als Ausbildungsbetrieb bei einer Kündigung des Ausbildungsverhältnisses vorgehen müssen und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Hinweis: Wenn der Auszubildende die Ausbildung aufgeben oder eine andere Ausbildung beginnen möchte, kann er das Ausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen.

Möglicherweise kann auch ein Aufhebungsvertrag in Frage kommen.

Wir raten dringend zu einer rechtlichen Beratung im Einzelfall.

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